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Die erforderliche Heilmittelverordnung wird von einem Facharzt (HNO-Arzt, Neurologe, Phoniater), Ihrem Haus- oder Kinderarzt ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss.
Die Krankenkassen achten bei der Rezeptabrechnung äußerst genau auf den korrekten Wortlaut der Diagnose und der entsprechenden Leitsymptomatik nach Heilmittelkatalog. Bei nicht korrekter oder unvollständig ausgefüllten Heilmittelverordnung werden die Kosten der Therapie von den Krankenkassen nicht übernommen.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass die Verordnung (das Rezept), die Sie vom Arzt erhalten, von uns geprüft werden muss. Gegebenenfalls erhalten Sie von uns Informationen darüber, in welcher Form Sie die Heilmittelverordnung durch den ausstellenden Arzt ändern lassen müssen.
Behandlungszeiten sind von Montags bis Freitags.
Termine bitte nur nach Vereinbarung. Termine können Sie gerne telefonisch vereinbaren.
Da wir während der Behandlung nicht persönlich ans Telefon gehen können, ist es möglich, Ihr Anliegen auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir rufen Sie sobald als möglich zurück. Ggf. können Sie eine Terminanfrage auch per E-Mail (mit Angabe der telefonischen Erreichbarkeit) senden.
Sicher ist es auch in Ihrem Interesse, dass Ihre Therapien termingerecht und erfolgreich durchgeführt werden können. Daher ist es für Sie und für uns sehr wichtig, dass vereinbarte Termine eingehalten werden. Sofern Sie einmal verhindert sein sollten, ist der Termin persönlich oder telefonisch mindestens 6 Stunden vorher abzusagen.
Behandlungstermine, die nicht rechtzeitig abgesagt oder aber unentschuldigt nicht wahrgenommen werden, muss ich Ihnen in Form einer Ausfallgebühr privat in Rechnung stellen!
Die rechtliche Grundlage für diese Regelung ergibt sich aus § 615 S.1, BGB.
Sie erhalten dazu ein Merkblatt, auf dem sie auch die Kenntnisnahme dieser Regelung bescheinigen.